Fluggastrechte bei Annullierung: Was du wissen musst

Es ist ein Szenario, das wir alle fürchten: Du stehst am Flughafen, bereit für deinen Urlaub, nur um herauszufinden, dass dein Flug überbucht ist oder komplett ausfällt. In solchen Fällen sind deine Fluggastrechte bei Annullierung von entscheidender Bedeutung.

Wann greifen Fluggastrechte bei Annullierungen?

Die Verordnung Nr. 261/2004 regelt die Fluggastrechte für Passagiere, die mit einer Airline in der EU abfliegen oder in der EU landen und deren Airline ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union hat. Bei anderen Strecken gilt diese Verordnung nicht und Passagiere sind auf das jeweilige Landesgesetz oder die Kulanz der Airline angewiesen. Die Verordnung gilt auch nicht für Passagiere auf Standby-Tickets für Airline-Angehörige. Sie regelt die Fluggastrechte bei Verspätungen und Annullierungen, die aus verschiedenen Gründen, wie Überbuchung oder technischen Problemen, auftreten können. Eine Vorverlegung der Flugzeit um mehrere Stunden wird ebenfalls als Annullierung gewertet. Bei außergewöhnlichen Umständen, wie unvorhersehbaren Unwettern oder plötzlicher politischer Instabilität, steht den Fluggästen eine Betreuungsleistung am Flughafen zu, aber keine Entschädigung.

Welche Fluggastrechte stehen mir bei Annullierungen zu?

Die Fluggastrechte bei Annullierung eines Fluges bieten Passagieren verschiedene Ansprüche, vorausgesetzt es liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor. Wenn Passagiere mehr als zwei Wochen vor dem Abflug über eine Annullierung informiert werden, können sie zwischen einer Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung zum Zielort wählen. Es gibt keine Entschädigung in diesem Fall. Bei kurzfristigeren Änderungen gelten andere Regeln. 

Wenn die Annullierung des ursprünglichen Fluges kurzfristiger stattfindet und Passagiere bis maximal sechs Tage vor Abflug darüber informiert werden, gibt es eine Entschädigungszahlung nur, wenn der Ersatzflug mehr als eine Stunde früher abfliegt oder später als zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Landung ankommt. Die Entschädigungszahlung ist dabei abhängig von der geplanten Flugdistanz. 

Diese Rechte gelten nur, wenn der Abflug innerhalb Europas stattfindet, oder Passagiere innerhalb Europas landen und die Airline ihren Sitz in Europa hat. Außerdem erhalten Passagiere keinerlei Entschädigungszahlungen, wenn die Airline sich an die rechtzeitige Bekanntgabe der Annullierung gehalten hat, oder ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. In letzterem Fall stehen Passagieren allerdings am Flughafen zumindest die sogenannten Betreuungsleistungen zu. Dies bedeutet, dass Passagiere nach einer bestimmten Zeit Versorgungsleistungen seitens der Airlines zu stehen. 

So erhalten Passagiere kostenlose Getränke, Mahlzeiten und die Möglichkeit kostenfrei zwei Telefonate zu führen oder Mails abzuschicken, wenn ihr Flug mit einer Distanz bis maximal 1.500 Kilometern mehr als zwei Stunden verspätet ist, beziehungsweise der Alternativflug frühestens zwei Stunden später startet. Sollte der Alternativflug erst am nächsten Tag stattfinden, so muss die Airline für eine Übernachtung im Hotel sowie den Transfer zu diesem Hotel aufkommen. Die höhe der Entschädigungen ist dabei abhängig von der geplanten Flugdistanz. Dabei gilt diese Staffelung:

  • Weniger als 1.500 Kilometer: 250 Euro
  • Weniger als 3.500 Kilometer: 400 Euro
  • Mehr als 3.500 Kilometer: 600 Euro
Quelle: Pexels / Ort: Flughafen

Wie setzte ich meine Fluggastrechte durch?

Um Ihre Fluggastrechte bei Annullierung durchzusetzen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Direkt an die Airline wenden: Sie können sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. Hierbei sollten Sie unbedingt auf die EU-Verordnung verweisen, eine angemessene Zahlungsfrist setzen und hartnäckig bleiben. Viele Fluggesellschaften versuchen, um die Zahlung herumzukommen, daher ist es wichtig, dass Sie hartnäckig bleiben.
  • Nutzung von Entschädigungsrechnern: Es gibt verschiedene Online-Tools, die Ihnen dabei helfen können, Ihre Ansprüche zu berechnen und durchzusetzen. Sie können beispielsweise den ADAC Entschädigungsrechner nutzen, um Ihre Ansprüche zu berechnen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie einen Musterbrief nutzen, einen Vertragsanwalt einschalten, die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) kontaktieren oder einen Partner wie Myflyright beauftragen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
  • Rechtliche Schritte einleiten: Wenn die Fluggesellschaft sich weigert, Ihre Ansprüche anzuerkennen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierfür können Sie einen Anwalt einschalten oder eine Schlichtungsstelle kontaktieren.

Fazit

Die Fluggastrechte bei Annullierung eines Fluges sind ein wichtiger Schutz für Reisende. Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und zu verstehen, wie Sie sie durchsetzen können. Denken Sie daran, dass Sie immer die Möglichkeit haben, zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung zum Zielort zu wählen, wenn Sie mehr als zwei Wochen vor dem Abflug über eine Annullierung informiert werden.

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