Die unbekannte Kulanzregelung der Deutschen Bahn: Ein Überblick

Die Deutsche Bahn ist so unpünktlich wie nie und Verspätungen sind an der Tagesordnung. Doch was viele nicht wissen ist, dass die Bahn eine sehr interessante Kulanzregel bietet.

Weiterfahrt mit anderen Zügen ab 20 Minuten Verspätung

Als Fahrgast der Deutschen Bahn haben Sie mehr Rechte, als Sie vielleicht denken. Trotz der häufigen Verspätungen der Bahn, wissen viele Reisende nicht, dass sie bei einer erwarteten Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof, ohne zusätzliche Bestätigung, einfach mit einem anderen Zug weiterfahren können. Dies gilt unabhängig vom Tickettyp oder der Zugbindung. Diese Regelung ist nicht nur in der Theorie einfach, sondern auch in der Praxis.

Du kannst die Regelung auf der Webseite der Deutschen Bahn finden und bei Bedarf vorzeigen. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich um die erwartete Verspätung am Zielbahnhof handelt, nicht am Abfahrtsbahnhof. Daher könnte ein Zug, der in Berlin mit 30 Minuten Verspätung startet, in München mit nur noch 10 Minuten Verspätung ankommen. In der Praxis gibt es in der Regel keine Probleme, bei einer angezeigten Verspätung von 25 Minuten am Abfahrtsbahnhof einfach einen anderen Zug zu nehmen.

Deutsche Bahn
Quelle: Deutsche Bahn

Die Regelung der Deutschen Bahn in der Praxis

Die Regelung der Deutschen Bahn erlaubt es Reisenden, bei einer erwarteten Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof, einen anderen Zug zu nehmen. Dies gilt auch, wenn die Verspätung des ursprünglichen Zuges weniger als 20 Minuten beträgt, aber die Umstiegszeit nur 5 Minuten ist. In solchen Fällen können Reisende eine andere Verbindung wählen. Das Personal der Bahn handhabt diese Regelung in der Regel sehr locker und es ist kein Nachweis erforderlich.

Es reicht aus, die Situation zu erklären. Es kann jedoch hilfreich sein, einen Screenshot aus dem DB Navigator zu machen, der zeigt, dass der Zielbahnhof mehr als 20 Minuten nach der geplanten Ankunftszeit erreicht wird. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man bei einem Ticket mit Zugbindung immer einen Stempel oder einen anderen Nachweis von einem Bahnmitarbeiter benötigt, um mit einem anderen Zug zu fahren. Die Bahn hat dies in ihrer Formulierung klargestellt: “Dafür benötigen Sie keine gesonderte Bestätigung des Zugbegleiters”. Bitte beachte, dass diese Regelung nicht für besonders stark reduzierte Tickets wie das Deutschland Ticket gilt. Bei Tickets für den Nahverkehr muss zunächst ein Fernverkehrsticket gelöst werden, das später erstattet wird.

Die genaue Formulierung der Regelung

Die Deutsche Bahn erhält oft Kritik, aber in Bezug auf die Regelung bei Verspätungen verdient das Unternehmen durchaus Lob. Laut der EU-Verordnung zu den Fahrgastrechten muss erst bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten eine Alternative angeboten werden. Im Gegensatz dazu bietet die Deutsche Bahn eine kulantere Regelung an. Wenn eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof zu erwarten ist, können Reisende ohne zusätzliche Bestätigung einfach mit einem anderen Zug weiterfahren.

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man bei einem Ticket mit Zugbindung immer einen Stempel oder einen anderen Nachweis von einem Bahnmitarbeiter benötigt, um mit einem anderen Zug zu fahren. Die Bahn hat dies in ihrer Formulierung klargestellt: “Dafür benötigen Sie keine gesonderte Bestätigung des Zugbegleiters”.

Bei einer erwarteten Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof haben Reisende mehrere Möglichkeiten, darunter die Erstattung des vollen Fahrpreises oder die Fortsetzung der Fahrt mit einem anderen Zug. Bei einer Verspätung von 60 Minuten erhalten Reisende eine Entschädigung von 25% des Fahrkartenpreises und bei einer Verspätung von 120 Minuten sind es 50%. Die kürzlich diskutierten Änderungen der EU-Verordnung, die keine Entschädigungen vorsieht, wenn die Verspätung durch einen außerordentlichen Umstand verursacht wird, haben keinen Einfluss auf die Regelungen zur Wahl alternativer Verbindungen bei Verspätungen. Unabhängig vom Grund der Verzögerung gilt weiterhin die 20-Minuten-Regelung der Deutschen Bahn. Alle anderen Rechte, die sich aus der EU-Fahrgastrechteverordnung ergeben, bleiben unberührt.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Deutsche Bahn trotz ihrer häufigen Verspätungen eine bemerkenswerte und kundenfreundliche Regelung für Verspätungen hat, die es den Reisenden ermöglicht, ihre Reise mit minimalen Unannehmlichkeiten fortzusetzen. Es ist wichtig, dass die Reisenden über ihre Rechte informiert sind und wissen, wie sie diese in Anspruch nehmen können.

Quelle: Deutsche Bahn

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