Ab dem 1. September 2024 müssen sich Reisende in der EU, Island, der Schweiz und Norwegen wieder auf die altbekannte 100-Milliliter-Beschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck einstellen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Flughäfen mit modernen CT-Scannern ausgestattet sind oder nicht.
Hintergrund
Dank der Einführung von Computertomografie-Scannern (CT-Scannern) war es an einigen Flughäfen möglich, bis zu 330 Milliliter Flüssigkeiten im Handgepäck mitzuführen. Diese Technologie ermöglichte eine schnellere und effizientere Sicherheitskontrolle, da das Aus- und Einpacken von Flüssigkeiten und elektronischen Geräten nicht mehr notwendig war.
Neue EU-Verordnung
Eine neue EU-Verordnung hat jedoch die Rückkehr zur 100-Milliliter-Beschränkung veranlasst. Grund dafür sind Mängel bei bestimmten Baureihen von CT-Scannern, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten. Um dieses Risiko zu minimieren, hat die EU eine umfassende Überprüfung aller Geräte angeordnet.
Auswirkungen auf Reisende
Diese Änderung betrifft alle Flughäfen innerhalb der EU sowie in Island, der Schweiz und Norwegen. Reisende müssen sich wieder darauf einstellen, Flüssigkeiten in Behältern mit maximal 100 Millilitern Volumen zu transportieren. Dies könnte zu Verzögerungen an den Sicherheitskontrollen führen, da das Aus- und Einpacken von Flüssigkeiten wieder notwendig wird.
Fazit zur Rückkehr der Flüssigkeitsbeschränkungen
Die Rückkehr zur 100-Milliliter-Beschränkung im Handgepäck ist eine Vorsichtsmaßnahme der EU, um die Sicherheit an Flughäfen zu gewährleisten. Obwohl die moderne CT-Technologie viele Vorteile bietet, zeigt diese Entscheidung, dass Sicherheit oberste Priorität hat. Reisende sollten sich entsprechend vorbereiten und genügend Zeit für die Sicherheitskontrollen einplanen.